Servien

[241] Servien, eine große schöne Provinz in der Europäischen Türkei, welche nebst Bosnien das Türkische Illyrien ausmacht, und durch die Donau und Sau von Siebenbürgen und der Wallachei getrennt wird. Es hat einen sehr fruchtbaren Boden, auch schöne Gold- und Silber-Bergwerke, und wird in vier Sangiacaten oder Gouvernements abgetheilt. Die merkwürdigste Festung dieses Landes ist Belgrad (s. dies. Art.). – Den Namen soll Servien (bei den Römern Moesia superior) von den Serviern, einem Scythischen Volke, erhalten haben, das sich 887 in dieser Gegend niederließ. Mehrere Jahrhunderte hindurch wurde es von Königen beherrscht, bis 1333 Stephan Duscianus den Titel eines Kaisers von Servien und Rumelien annahm. Nach häufigen Kriegen mit den Türken nahmen diese endlich das Land, und blieben auch im Besitz desselben bis zu dem Passarowitzer Frieden (1718), wo sie es an den Römischen Kaiser als König von Ungarn abtreten mußten; allein 1742 kam es wieder, kraft des abgeschlossenen Friedens, unter Türkische Botmäßigkeit. In den neuern Zeiten erregt dieses Land wegen seiner anhaltenden Unruhen viel Aufmerksamkeit Durch die starken höchst willkührlichen Bedrückungen der Deys waren die Bewohner Serviens nach und nach bis zur höchsten Verzweiflung gebracht worden, deren natürlicher Erfolg – Aufstand war. So sehr man sich auch bemühte, Anstalten gegen [241] die Insurrection zu treffen, auch hier und da Unterhandlungen anknüpfte, so waren jene wie diese doch nicht vermögend, den Aufstand zu dämpfen oder die Gemüther zu beruhigen. Die Macht der Insurgenten wurde unter ihrem Anführer Czerni Georg immer größer und furchtbarer, besonders da im J. 1805 die Bosnier und am Ende auch die Montenegriner gemeinschaftliche Sache mit ihnen machten: und ob man gleich ein Türkisches Heer von 150,000 Mann gegen sie auf die Beine gebracht hat, so ziehen doch die Türken meisten Theils den Kürzern; und es steht sehr zu befürchten, daß Servien für die Pforte ganz verloren gehen möchte.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 241-242.
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