Synonim

[472] Synonim (eigentlich richtiger Synonym) (a. d. Griech.) heißt ein Wort, das mit einem oder mehreren andern eine gleiche Bedeutung hat. Alle Theile der Rede haben ihre Synonimen und sie sind nicht blos in der Sprache des gemeinen Lebens, sondern auch bei den Dichtern und Prosaisten gewöhnlich. Sie dienen, bei richtigem Gebrauche, nicht nur zur Deutlichkeit, Abwechselung und Wohlklang des Vortrags, sondern befördern auch den Nachdruck desselben, wenn jedes folgende Synonim das vorhergehende noch an Stärke übertrifft, mithin der Ausdruck in denselben immer mehr steigt. Im Gegentheil wird ihr Gebrauch fehlerhaft, wenn entweder der [472] Ausdruck in denselben sinkt, oder wenn sie – was in der Sprache des gemeinen Lebens öfters der Fall ist – ohne alle Ursache und ohne Nachdruck angehäuft werden. So wie man nun dies vermeiden muß, so muß man auch aufmerksam seyn, um nicht manche, besonders ähnlich lautende, Worte, für Synonimen anzusehen und sie mit einander zu verwechseln, z. B. die Worte ahnden und ahnen. Ueberhaupt ist für die Untersuchung der wirklichen und scheinbaren Synonimen wohl noch in den meisten Sprachen viel zu thun übrig; dies war auch, den Bemühungen eines Adelung, Stosch und andrer ungeachtet, bis auf die neuern Zeiten in Ansehung der deutschen Sprache der Fall. Um desto größer ist daher das Verdienst, das Herr Professor J. A. Eberhard in Halle sich durch sein synonimisches Wörterbuch der deutschen Sprache erworben hat.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 472-473.
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