Tarif

[59] Tarif heißt das Verzeichniß derer in einem Lande oder einer Stadt eingeführten Waren, nebst dem Werthe, nach welchem sie geschätzt werden, oder was für jede an Ein- und Ausfuhrzöllen, an Accise oder sonstigen obrigkeitlichen Gefällen zu entrichten ist. Man findet dergleichen Tarifs gewöhnlich an den Zollhäusern angeschlagen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 59.
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