der Visirer

[339] der Visirer, ein geschworner (durch Eid verpflichteter) Mann, der in Städten, wo Tranksteuer entrichtet wird, auf die Ausmessung alles dessen, was an Wein, Bier u. dgl. eingebracht wird, angewiesen ist; daher kommt auch

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 339.
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