Adel

[10] *Adel. Seit dem Jahre 1808 sind in Frankreich zwar die Titel: Fürsten oder Prinzen, Herzoge, Grafen, Barone und Ritter des Reichs wieder eingeführt; allein dieser gesetzliche neue Adel ist blos Ehrentitel, und führt weder Privilegien, noch Befreiung von Staatslosten mit sich; auch erbt der Titel nur auf die ältesten Söhne. Außer diesem vom Kaiser Napoleon neu gestifteten Adel gilt durchaus kein Adel in Frankreich, und wenn er noch so alt wäre. Es wurde daher auch im Königreich Hetrurien, durch ein Decret, der dortige alte Adel mit allen Privilegien und Lehnsgerechtigkeiten aufgehoben. Ein solcher neuer Adel ist auch im Königreich Italien eingeführt worden. Wahlherren, die drei Mal in den Generalversammlungen den Vorsitz geführt haben, erhalten den Titel Herzog; alle Großbeamte der Krone, Minister, Senatoren, Staatsräthe und Erzbischöfe führen den Titel Graf; die Bischöfe und die Podesta der Hauptstädte, den Titel Baron; die Mitglieder des Ordens der eisernen Krone, den Titel Ritter.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 10.
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