Contraband

[240] Contraband (a. d. Ital.) heißt alles, was einem Verbote wegen Einfuhr fremder Waaren zuwider ist. Es wird dies von denjenigen Waaren gebraucht, welche in einem Lande ein- oder auszuführen verboten sind. Die Beweggründe zu einem solchen Verbote wegen der Einfuhr können sein: weil das Land selbst die Waaren in Menge hat, und der Verkauf dieser durch die Einfuhr jener in dem Absatze gehindert würde; oder in Ansehung der Ausfuhr: weil theils das Land selbst von Natur von den Artikeln nicht zureichend zu eignem Bedürfniß hat, theils daß dadurch, besonders in Kriegszeiten, den Feinden nichts zugeführt werden soll. – Außerdem nennt man auch contraband diejenige Waare, welche in den Landen, wo Aecise eingeführt ist, den Einführenden weggenommen werden, weil sie sie nicht veraccisirt haben.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 240.
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