Der Poenitentiarius

[254] Der Poenitentiarius heißt in der Römisch-katholischen Kirche derjenige, welchem ein Bischoff die Gewalt ertheilt hat, in gewissen vorgeschriebenen Fällen Absolution zu ertheilen. Daher auch zu Rom ein gewisses Tribunal la Penitenziaria, und der Präsident desselben Groß-Poenitentiarius heißt, welches in gewissen ganz besondern Gewissensfällen im Namen des Papstes Dispensation ertheilt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 254.
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