Der Rappell

[311] Der Rappell: die Zurückberufung – besonders eines Gesandten von einem Hofe; oder auch, wenn ein Landesherr bei ausbrechendem Kriege seine Unterthanen, die in Feindes oder fremder Herren Dienste sich befinden, zurückberuft.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 311.
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