Der Ritterschlag

[321] Der Ritterschlag ist diejenige feierliche Handlung,[321] wodurch einer, vermittelst eines Schlages mit dem flachen Schwerdt auf den Rücken, zum Ritte geschlagen wird. Wahrscheinlich schreibt sich diese alle Sitte von der Einkleidung der alten Deutschen her, wo der junge Mensch vor öffentlicher Gemeine entweder von einem der Fürsten, oder vom Vater, oder einem Verwandten mit Schild und Spieß angethan, und so von der Gemeine für wehrhaft anerkannt wurde. In der Folge vermehrten sich die Feierlichkeiten und Erfordernisse zu der ritterlichen Würde, z. B. die rittermäßige Geburt, das Alter von 21 Jahren, gewisse Züge gegen den Feind, auch der Besitz gewisser Güter etc., wie denn auch die Candidaten zu Carls des Großen Zeiten, nebst angelegtem Wehrgehänge, einen Schlag mit dem Degen auf die Schultern erhielten. Diese Ertheilung der ritterlichen Würde nun geschah von Kaisern, Königen und berühmten Fürsten; und zwar geschah es gemeiniglich bei Krönungen, bei Vermählungen oder hohen Festtägen etc., auch konnte kein Fürst sich vermählen oder zur Succession gelangen, wenn er nicht erst auf jene Art zum Ritter gemacht worden war.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 321-322.
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