Die Aberacht

[1] [1] Die Aberacht, von dem Wort Aber (d. h. wiederum) hieß ehedem eigentlich so viel als die wiederholte Acht oder Achtserklärung; dann aber bedeutete es auch die Oberacht, d. h. diejenige Achtserklärung, welche im Namen des Königs oder Kaisers geschieht; im Gegensatze von Unteracht, welche von dem Unterrichter herrührt. (S. übrigens den Art. Acht in den Nachträgen.)

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 1-2.
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