Die Ahnenprobe

[22] Die Ahnenprobe (von Ahnen, welches Wort so viel als Vorältern, die noch über die Großväter hinaufsteigen, bedeutet): darunter wird der Beweis verstanden, welchen diejenigen führen müssen, die zu hohen Stellen und besonders in Domstiftern aufgenommen werden wollen, daß sie ehelicher Weise von wenigstens Acht Vorältern, sowohl väterlicher als mütterlicher Seits, mithin von Sechzehn adelichen Personen abstammen. – In Sachsen hat der in den Stiftern Merseburg, Naumburg und Zeitz befindliche Adel das Vorrecht, daß zur Stiftsstandschaft keine Ahnenprobe erforderlich ist.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 22.
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