Die Apanage

[51] Die Apanage (a d. Franz. – spr. Apanaasche) heißt dasjenige Geld, oder die Länder und Einkünfte, welche Könige, Fürsten und andere Standespersonen, [51] bei denen das Recht der Erstgeburt eingeführt ist, ihren jüngern Brüdern oder Vettern zum Unterhalt geben müssen. Daher heißt apanagirter Prinz ein solcher, welcher auf diese Art abgefunden worden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 51-52.
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