Die Ordonnanz

[175] Die Ordonnanz – oder richtiger Ordinanz; obgleich jene, nach dem Franz. ordonnance geformte, Benennung gebräuchlicher ist, – heißt bei dem Militair eigentlich die Verordnung oder Vorschrift über alles, was den Soldaten in ihrem Quartier oder aufm Marsche gereicht werden soll, und wie sich diese überhaupt zu verhalten haben; dann heißt es auch ganz vorzüglich derjenige Soldat, welcher stets bei einem[175] Befehl habenden Officier sein muß, um dessen Befehle sogleich an andre zu überbringen. – Bisweilen giebt es auch bei Civil-Bedienungen dergl. Ordonnanzen, welche wohl auch zu Pferde sind und dann Ordonnanz-Reiter heißen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 175-176.
Lizenz:
Faksimiles:
175 | 176
Kategorien: