Nürnberg

[158] * Nürnberg. Bei den allgemeinen großen Umänderungen, welche zu Anfange des jetzigen Jahrhunderts Deutschland trafen, behielt zwar Nürnberg, dem Hauptschluß der Reichs-Deputation v. 1803, gemäß, seine Existenz als freie Reichsstadt – allein zu Folge der Bundesacte der Rheinischen Staaten vom 12. Jul. 1806. ward die Stadt Nürnberg und ihr Gebiet, welches zusammen auf 20 Q. Meilen 80,000 Einwohner faßt und 7 Städte 200 Dörfer und 100 Weiler begreift, dem König von Baiern zu Theil, welcher den 15. Sept. davon Besitz nahm, und wodurch die zeitherige Verfassung aufhörte. – Durch den Druck des Kriegs hat seitdem der Handel und das Gewerbe dieser Stadt – in welcher übrigens die S. 279. Th III. erwähnte große Uhr von der neuen Policei-Direction am 16. Sept. 1806. weggeschaft worden ist – außerordentlich gelitten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 158.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: