Wacht

[473] Wacht bezeichnet bei der Schiffahrt eben das, was Quartier, d. h. die Zeit, binnen welcher ein Theil des Schiffsvolks am Bord Wache halten und arbeiten muß, während die andern ruhen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 473.
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