Auszug

[159] Auszug, Ausgeding oder Leibzucht nennt man die Wohnung und den Unterhalt, welchen sich der Besitzer eines Gutes ausbedingt, wenn er dasselbe noch bei Lebzeiten einem Andern überläßt. Der Auszug wird in der Regel als eine Reallast angesehen, d.h. er haftet auf dem Grundstücke selbst und muß vom jedesmaligen Besitzer desselben entrichtet werden. So gewöhnlich es ist, daß die Ältern den Kindern ihr Gut übergeben und, wie man zu sagen pflegt, auf den Auszug gehen, so häufig sind auch die unseligen Familienstreitigkeiten, welche dadurch herbeigeführt werden. – Auszügler oder Leibpächter heißt Derjenige, welcher sein Gut mit Vorbehalt des Auszugs übergeben hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 159.
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