Certificat

[397] Certificat ist ein Zeugniß, wodurch eine Thatsache zur Gewißheit erhoben wird, und wird am gewöhnlichsten beim Post- und Steuerwesen mit diesem Namen belegt, wo dadurch entweder der Ursprungs-oder Fabrikationsort einer Sache bezeugt, oder der Ort der Versendung, der Bestimmung, der Inhalt eines Waarenpackets u.s.w. bescheinigt wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 397.
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