Concept

[454] Concept heißt im Allgemeinen der Entwurf einer Predigt, einer Rede, eines juristischen und überhaupt jedes schriftlichen Aufsatzes, der darnach vollständig ausgearbeitet werden soll, und concipiren bedeutet daher etwas entwerfen. Weil man sich zum Concipiren der Ersparniß halber gewöhnlich einer geringen Papiersorte bedient, so hat diese davon den Namen Conceptpapier erhalten, und insofern ein Concept den Plan zu etwas noch Auszuführendem erhält, ist dieser Ausdruck in der Redensart, »Einem das Concept verrücken«, d.h. sein Vorhaben erschweren oder zunichte machen, sprüchwörtlich geworden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 454.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika