Contingent

[466] Contingent, dem Lateinischen entlehnt, heißt im Allgemeinen Beitrag, vorzugsweise werden aber die oft aus allen Waffengattungen zusammengesetzten Truppenabtheilungen so genannt, welche ein Staat zufolge vorher mit einem andern getroffener Übereinkunft, in gewissen Fällen zu dessen Beistande im Kriege, oder wie beim deutschen Bunde auf Verlangen desselben zum Bundesheere zu stellen hat. Schon während des ehemaligen deutschen Reiches hießen die von den einzelnen Reichsständen zu Reichskriegen zu stellenden Truppen die Contingente derselben; seit 1806 verpflichtete auch der Rheinbund seine Mitglieder, ihre Contingente, auf 150 Einw. einen Mann zu stellen, der deutsche Bund aber schreibt dasselbe von 100 Einw. vor.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 466.
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