Directorium

[572] Directorium nennt man sowol die obere Leitung der Angelegenheiten einer Anstalt oder eines Vereins zu gesellschaftlicher Unterhaltung oder zu gemeinschaftlichen Unternehmungen irgend einer Art, als auch die damit beauftragten und meist von den Betheiligten dazu gewählten Personen. Während der franz. Revolution erhielt denselben Namen die aus fünf Staatsbeamten gebildete Behörde, welche seit dem 4. Nov. 1795 die franz. Republik regierte, bis sie am 9. Nov 1799 (s. 18. Brumaire) mit der Constitution vom Jahre 3 der Republik, auf der ihre Macht beruhte, wieder aufgehoben und von einer consularischen Regierung ersetzt wurde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 572.
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