Etat

[701] Etat, ein franz. Wort, heißt überhaupt der Zustand, die Beschaffenheit, sodann die Veranschlagung von Ausgaben für bestimmte Zwecke, um den unumgänglichen Bedarf mit den vorhandenen Mitteln zu vergleichen, und ist daher im Staatshaushalt gleichbedeutend mit Budget (s.d.). Beim Heerwesen wird darunter die getroffene Bestimmung über die Zahl der Truppen und alles Zubehör, auch über ihre Verpflegung, verstanden, und etatsmäßig heißt demnach, was jenen Bestimmungen gemäß ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 701.
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