Tiers-état

[593] Tiers-état (fr., d.i. der dritte Stand), in Frankreich in der Feudalzeit der Theil der Reichsstände (Etats généraux), welcher neben dem alten Adel u. der Geistlichkeit die dritte Curie bildete, zu ihm gehörten auch die Neugeadelten. Die Notablen entschieden aber, 1788 zusammenberufen, daß der T.- é. so viele Abgeordnete schicken sollte, als die beiden anderen Stände zusammen genommen, u. so kamen 600 Deputirte desselben zu der Reichstagsversammlung. Die Abgeordneten von den beiden ersten Ständen zogen sich hierauf am 5. Mai 1789 von denen des dritten zurück, u. es entstand eine Stockung in allen Geschäften, da jene ständeweise, diese aber vereint verhandeln wollten. Auf Sieyès Antrag lud der T.- é. die beiden anderen Stände ein, sich am 17. Juni mit ihnen zu gemeinschaftlichen Berathungen zu vereinigen, u. da von der Geistlichkeit blos zehn Mitglieder, von dem Adel aber Niemand dieser Aufforderung folgte, so erklärten an demselben Tage, ebenfalls auf Sieyès Betrieb, die Deputirten des dritten Standes sich am 17. Juni 1789 als die Nationalversammlung von Frankreich constituirt u. die Französische Revolution (s.u. Frankreich S. 565) begann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 593.
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