Berathung

[585] Berathung, 1) das Ertheilen eines Rathes an Einen. 2) (Berathschlagung), wenn man mit Andern über etwas Rath hält, um durch den Meinungswechsel zu einer Norm od. einer Regel des Handelns zu kommen. Daher Berathschlagende Versammlungen, solche, deren Glieder sich gegenseitig berathen, u. ihre Stimme ist eine berathende (deliberative, consultative), wenn sie nur ihre Meinung als Rathgeber sagen, aber beim Beschlußfassen keine Stimme haben. Das Berathungsrecht mit dem Regenten über wichtige Angelegenheiten der Regierung haben in constitutionellen Staaten die Stände; 3) s.u. Berathene Kinder.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 585.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: