Regel

[920] Regel, 1) der Ausdruck für die Gleichförmigkeit u. Ordnung einer Mehrheit gleichartiger Fälle. Regelmäßig, was der R. entspricht; regelwidrig, was ihr zuwiderläuft. Beruht die R. nur auf der äußeren Beobachtung einer Mehrheit von Fällen, so können Fälle eintreten, auf welche die R. nicht paßt; daher der Satz: Nulla regula sine exceptione (keine Regel ohne Ausnahme); in der Regel heißt dann so viel als meistentheils, gewöhnlich. Ist dagegen die R. Ausdruck einer inneren Nothwendigkeit, wie bei physischen u. mathematischen Gesetzen, so gibt es keine Ausnahmen von ihr; eine R., von welcher es hier scheinbare Ausnahmen geben würde, könnte nicht für eine richtige u. vollständige R. angesehen werden. Für das ganze Gebiet willkürlicher Thätigkeiten, welche so od. anders ausgeführt werden können, macht man sich selbst od. Andern R-n; die Zweckmäßigkeit solcher willkürlich aufgestellter (praktischer) R-n (im Gegensatze zu theoretischen) hängt von der Art ab, in welcher durch sie eine Reihe von Thätigkeiten in eine mehr od. weniger wirksame Verbindung mit dem Zwecke der Thätigkeit gesetzt wird. 2) Sov. w. Klosterregel, Ordensregel; 3) so v.w. Lineal; 4) bei mathematischen Instrumenten gerade Stäbe, nach welchen man sich in irgend einer Hinsicht richtet; 5) an einer Bohrbank, auf welcher Röhren gebohrt werden, Querriegel, auf welchem der Bohrer beim Bohren liegt, damit er ganz genau den Mittelpunkt der Röhre treffe; 6) die beim Astrolabium angebrachten Lineale; 7) so v.w. Menstruation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 920.
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