Exil

[711] Exil heißt nach dem Lateinischen die gänzliche oder auf eine bestimmte Zeit beschränkte Verweisung aus einer Stadt, einer Provinz oder aus einem Lande, welche entweder als Strafe über Jemand verhängt wird, der dann zugleich sein Bürgerrecht verliert, oder die nur policeiliche Vorsichtsmaßregel ist, um gefährlich erachtete Menschen zu entfernen. In den Freistaaten des Alterthums wurden zuweilen sehr ausgezeichnete Männer verbannt oder exilirt, weil man argwohnte, daß sie durch ihre überwiegenden Eigenschaften der öffentlichen Freiheit gefährlich werden könnten; auch warteten in solchen Fällen Viele ihre Verurtheilung nicht erst ab, sondern verbannten sich freiwillig.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 711.
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