Feldmessen

[22] Feldmessen wird das Ausmessen und Eintheilen der Felder in weitester Bedeutung, also eines ganzen willkürlich oder durch die Natur abgegrenzten Grundstücks genannt. Hierzu kommt die Berechnung des Flächenraums aus den gemessenen Linien und Winkeln, sowie das Aufnehmen des auszumessenden Grundstücks. Das Messen selbst geschieht nach den üblichen Maßen, als Ruthen und Fußen, mit Hülfe von Meßstangen, Meßketten, Meßleinen und den in der angewandten Mathematik üblichen Instrumenten zum Messen der Winkel, die Berechnung des Flächenraums nach den in der Mathematik hierzu festgestellten Regeln. Durch das Aufnehmen wird auf dem Papiere eine Zeichnung der ausgemessenen Gegend hergestellt, bei welcher es namentlich darauf ankommt, daß alle einzelnen Theile die der Wirklichkeit genau entsprechende Lage und das richtige Größenverhältniß gegen einander haben. Eine solche Zeichnung, Flurriß genannt, wird daher nach verkleinertem Maßstabe angefertigt, d.h. während die Winkel in der Zeichnung genau ebenso groß gemacht werden, wie man sie in der Wirklichkeit durch Beobachtung gefunden hat, wird in der Zeichnung die Länge einer Ruthe durch eine willkürlich angenommene Linie ausgedrückt, nach welcher als Maß alle Theile der Zeichnung genau dieselben Ausmessungen geben, welche sie in der Wirklichkeit nach Ruthenmaß geben. Um die Aufgaben des Feldmessens mit Leichtigkeit ausführen zu können, hat man verschiedene eigne Instrumente erfunden, unter denen der Meßtisch (s.d.) die wichtigste Stelle einnimmt. Die Feldmeßkunst macht einen Theil der angewandten Mathematik aus; ein Feldmesser muß aber außer hinreichenden mathematischen Kenntnissen auch noch die Zeichnenkunst und mancherlei ökonomische und juristische Kenntnisse innehaben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 22.
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