Gesims

[209] Gesims nennt man in der Baukunst jede Einfassung am obern oder untern Theile einer Wand oder an einer Öffnung des Gebäudes. Dasselbe entstand aus den Balken- oder Steinreihen, welche über diejenige Wand eines Gebäudes hervorragen, an welcher das Wasser von dem Dache abläuft und die daher sowol als Zierath als zum Schutze der Wand gegen das herablaufende Wasser benutzt wurden. Das Gesims darf nicht unterbrochen werden und erhält gewöhnlich eine Ausladung, welche ein halb oder zwei Drittel seiner Höhe beträgt. Das Haupt- oder Dachgesims bildet den obersten Theil des Gebäudes und den Kranz des Gebälkes; man gibt ihm den 18.–20. Theil der Höhe des ganzen Gebäudes. Die einzelnen Stockwerke werden durch das Gurtgesims getrennt, welches 12–18 Zoll Höhe hat. Zuweilen werden an den Wänden der Zimmer Gesimse angebracht, welche den 16.–18. Theil der Wandhöhe haben; über dem Fußboden faßt man die Wände mit Fußgesimsen ein. Geländer erhalten zuweilen eine Bedeckung, welche Brustgesims heißt. Auch Fenster, Thüren, Kamine werden mit Gesimsen eingefaßt, welche oberwärts eine Bedeckung bilden, die Verdachung genannt wird. Alle Gesimse sind aus mehren Gliedern zusammengesetzt, welche so geordnet und in Verhältniß gesetzt sein müssen, daß sie zusammen ein schönes Ganze darstellen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 209.
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