Official

[332] Officiāl wird der Vicarius oder Stellvertreter eines katholischen Bischofs in weltlichen Gerichtssachen, z.B. Ehestreiten genannt und davon Officialat das bischöfliche Gericht, vorzüglich in weltlichen peinlichen Fällen, das unter dem Vorsitze eines solchen Officials anstatt des Bischofs Recht spricht. Die bischöflichen Vicarien in geistlichen und Kirchensachen führen meist den Titel Weihbischof oder Coadjutor. (S. Bischof.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 332.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: