Patent

[426] Patent ist ein offener Brief oder Befehl des Landesherrn. Derselbe kann allgemeine Landesangelegenheiten betreffen, wie z.B. das vielbesprochene hanov. Patent von 1837, welches die Verfassung von 1833 aufhob, oder eine Anstellung (z.B. ein Offizierspatent), die Erlaubniß zur ausschließlichen Benutzung einer neuen Erfindung oder Betreibung eines Gewerbes ertheilen. Am häufigsten wird es im letztern Sinne gebraucht und man sucht durch die Ertheilung eines solchen Privilegiums den Erfindungsgeist zu beleben und den Erfinder für die Opfer zu entschädigen, welche er in der Regel durch Versuche bringen muß. Nur sollte sich der Staat dann nicht, wie es meist geschieht, noch bedeutende Summen für die Ertheilung des Patents bezahlen lassen. Oft setzt man das Patentwesen dem Zunftwesen entgegen und versteht unter Patent nichts weiter als einen Gewerbschein. Diejenigen Meister, welche vermöge eines solchen ihr Gewerbe treiben, nennt man Patentmeister.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 426.
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