Posthumus

[547] Posthumus heißt nach dem Lateinischen ein Sohn, und Posthuma eine Tochter, die erst nach dem Tode des Vaters geboren worden ist. Es haben solche Kinder, wie alle Kinder während ihres Lebens als Frucht im Mutterleibe, bereits vor der Geburt gesetzlich dieselben Rechte, als wenn sie schon geboren wären und müssen bei Erbtheilungen und Allem, was vor ihrer Geburt etwa ihr Intresse berühren könnte, als Geborene vertreten werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 547.
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