Proclamation

[580] Proclamation heißt so viel wie Bekanntmachung durch öffentliches Ausrufen, daher es auch für Aufgebot (s.d.) gesagt wird, oder wie öffentliche Bekanntmachung überhaupt; von gerichtlichen Bekanntmachungen ist der gleichbedeutende Ausdruck Proclama gebräuchlich. Vorzugsweise werden die in Kriegszeiten von den commandirenden Generalen und Oberfeldherren an ihre Truppen oder an die Bewohner einer Stadt und einer Provinz, welche der Kriegsschauplatz ist, ergehenden Bekanntmachungen Proclamationen genannt. Ein [580] Proclamator ist ein öffentlicher Ausrufer und wird insbesondere der bei Auctionen dazu Beauftragte oder deshalb Angestellte darunter verstanden; proclamiren endlich heißt öffentlich ausrufen oder bekannt machen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 580-581.
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