Repräsentationsrecht

[676] Repräsentationsrecht ist das Recht eines Descendenten, die Stelle seines Ascendenten einzunehmen und dessen Erbtheil zu erlangen, wenn dieser vor dem Erblasser gestorben ist. (S. Erbrecht.) Über das Repräsentationsrecht des Staatsoberhauptes s. Regierung.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 676.
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