Schöppen

[104] Schöppen oder Schöffen (lat. Scabini) hießen schon im Mittelalter die Beisitzer bei den Gerichten, denen namentlich zustand, in dem vom Richter angeordneten und geschützten Gerichte das Urtel zu fällen. Es waren namentlich in mehren Städten eigne Collegien rechtserfahrener Männer unter dem Namen von Schöppenstühlen eingesetzt, welche zum Theil einen großen Ruf erlangten und denen Rechtssachen aller Art zur Entscheidung vorgelegt wurden. Auch jetzt werden namentlich bei den Dorfgerichten noch Gerichtsschöppen zugezogen, jedoch nur als Beisitzer zur Feierlichkeit und Ordnung des Gerichts, welches gewöhnlich aus zwei Schöppen, dem Dorfrichter und dem Gerichtshalter zusammengesetzt ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 104.
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