Souverain

[226] Souverain heißt die höchste Gewalt im Staat, namentlich der Fürst, wo ein solcher an der Spitze des Staats steht. Die ihn bekleidende höchste Würde und Macht heißt Souverainetät, und die einzelnen zu ihr gehörigen Rechte Souverainetätsrechte. Dieselben werden in jedem einzelnen Staate durch die eigenthümliche Verfassung desselben näher bestimmt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 226.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: