Überfracht

[882] Überfracht, die Gebühr für Reisegepäck auf Eisenbahnen und Posten, die für das über das Gewicht des Freigepäcks (25 kg auf preuß., sächs., mecklenb. und oldenb. Staatsbahnen) hinausgehende Gewicht des Reisegepäcks zu entrichten ist, auch dieses Mehrgepäck selbst. Die Ü. beträgt in Deutschland 35-56 Pf für je 10 kg.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 882.
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