Eisenbahnen

[492] Eisenbahnen, im allgemeinen Sinne künstliche Straßen, auf denen Fahrzeuge in festen eisernen Schienengleisen durch tierische oder mechan. Kräfte fortbewegt werden, im wirtschaftlichen Sinne die mit Maschinen betriebenen Bahnen. In technischer Beziehung zerfallen die E. in solche nach dem gewöhnlichen System (s. Adhäsionssystem) und solche nach außergewöhnlichen Systemen. Zu letztern gehören die Straßenbahnen, Zahnradbahnen, Einschienenbahnen, Drahtseilbahnen, Schwebebahnen. Ferner unterscheidet man Staats- und Privat-E. (letztere in der Regel Aktiengesellschaften gehörig), Haupt- oder Voll-E. (erster Ordnung, Primär-E.) und Neben-E. (E. untergeordneter Bedeutung, zweiter Ordnung, Sekundär-, Vizinal-, Lokal-E.); erstere sind Normalspurbahnen, letztere normalspurige oder Schmalspurbahnen; bes. Art der Neben-E. sind die sog. Kleinbahnen (E. dritter Ordnung, Tertiärbahnen). Die von den Hauptbahnen abzweigenden E. heißen Zweig- oder Stichbahnen. Auf den Straßenbahnen ist jetzt meist elektr. Betrieb eingerichtet, auch einige Vollbahnen haben solchen. Bei der elektr. E. wird der elektr. Strom durch Dynamomaschinen erzeugt und durch eine unter der Erde oder über dem Gleise hinlaufende Leitung auf die Elektromotoren übertragen, die sich entweder auf einer besondern Lokomotive oder unter einem Wagen befinden, und durch die Schienen zurückgeleitet, oder aber die Lokomotive oder die einzelnen Wagen führen Akkumulatoren, die an bestimmten Stellen (Kraftstationen) geladen werden. Die national-ökonomische Bedeutung der E. und ihre militär. Wichtigkeit haben eine neue Kultur- und Zivilisationsepoche für alle Völker der Erde hervorgerufen. (S. Beilage.) Über Bau, Betrieb und Verwaltung s. Eisenbahnwesen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
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