Adresse

[17] Adresse (frz.), Aufschrift eines Briefs, Pakets etc.; Anweisung, Empfehlung an einen dritten; Angabe des Verlegers auf Kupferstichen, Holzschnitten etc.; im polit. Sinne Zuschrift von Korporationen, Versammlungen etc. an eine Staatsbehörde, z.B. von parlamentarischen Körperschaften an das Staatsoberhaupt, bes. als Antwort auf die Thronrede, in manchen Staaten den Ständen ausdrücklich durch die Verfassung gewährleistet (Adreßrecht). Adressieren, an jemand richten, empfehlen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 17.
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