Stände

[752] Stände, die durch gemeinsame Art und gemeinsame Interessen verbundenen Abteilungen der Gesellschaft, ursprünglich Erb.-S. (Adel, Freie), dann Berufs-S. (Klerus, Herren, Ritter, Bürger, Bauern); an Stelle dieser alten sind jetzt neue Berufs-S. getreten; auch s.v.w. Landstände (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 752.
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