Interésse

[865] Interésse (lat.), der Anteil, welchen man an einer Sache nimmt; auch die Teilnahme, welche eine Sache erregt, Wert, Wichtigkeit derselben, dann Nutzen, Gewinn; im jurist. Sinne (id quod interest) der Nutzen oder Schaden, den jemand bei der Handlung eines andern oder irgendeinem Ereignis hat. Interessen, Zinsen eines Kapitals, deren Berechnung die Interessenrechnung oder Zinsrechnung (s.d.). Interessánt, Teilnahme erregend, anziehend. Interessénten, die an einer Sache ein rechtliches I. haben. Interessensphäre, Hinterland einer Kolonie, in welchem dem die Kolonie besitzenden Staate nicht die Staatsgewalt zusteht, sondern zunächst nur ein ausschließliches Okkupationsrecht, sowie das Recht, die Ausübung fremder Staatsgewalten auszuschließen. Interessiert, an etwas beteiligt, gewinnsüchtig, eigennützig. Interessieren, Teilnahme erregen, jemand für sich gewinnen; sich interessieren, I. für etwas haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 865.
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Schleicher, Klaus; Goy, Martin; Weber, Peter J.

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