Zins

[1028] Zins (vom lat. census), Abgaben in Geld und Naturalien mancherlei Art, wie Grundzins (s.d.), Erbzins (s.d.) etc., meist abgelöst; im besondern Sinne die Entschädigung für Nutzung sowohl des stehenden (Miet-, Pacht-Z.) als auch des umlaufenden, zumal Geldkapitals (Kapital-Z.); für letzteres üblicher die Mehrzahl Zinsen (Interessen, lat. foenus), gewöhnlich auf ein Jahr angegeben und in einem Prozentsatz des Kapitals ausgedrückt (Zinsfuß), dessen Höhe sich nach Angebot und Nachfrage, Sicherheit der Person oder des Pfandes, Dauer des Darlehns etc. richtet und vor Aufhebung der Wuchergesetze im Maximum gesetzlich festgesetzt war (s. Wucher und Beilage: Zinsen). Über die Berechnung der Zinsen s. Zinsrechnung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1028.
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