Akademisch

[28] Akadēmisch, was sich auf die Akademie bezieht; gewöhnlich aber von Universitäten gebraucht, so akademische Bürger, die Studierenden, weil sie unter den akademischen Gesetzen und der akademischen Gerichtsbarkeit (jetzt auf Handhabung der Disziplin beschränkt) stehen. Akademische Freiheit, der Inbegriff der besondern Rechte und Immunitäten der Studierenden, sowie die Lehr- und Lernfreiheit. In der bildenden Kunst heißt A., oft mit dem Nebenbegriff des Pedantischen, diejenige Richtung, welche das Hauptgewicht mehr auf die Beobachtung der überlieferten Kunstformen und Regeln legt, als auf eine selbständige Weiterbildung derselben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 28.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: