Amtsvergehen

[61] Amtsvergehen und Amtsverbrechen, pflichtwidrige Handlungen eines öffentlichen Beamten, fallen zwar in den Bereich der sog. Disziplinargewalt, sind aber teilweise auch kriminalrechtlich strafbar: wie Bestechung, Erpressung, widerrechtliche Freiheitsentziehung etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 61.
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