Angeborene Rechte

[66] Angeborene Rechte, diejenigen Rechte, welche nach der herrschenden Rechtsordnung jeder Mensch mit der Geburt erwirbt, so das Recht auf Leben, auf die körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 66.
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