Anteils- und Gewährsvertrag

[74] Anteils- und Gewährsvertrag, ein Vertrag, der zwischen dem Grundeigentümer und seinem Verwalter abgeschlossen wird, des Inhalts, daß der Verwalter für einen gewissen, als Minimum angenommener Gutsertrag haftet, von dem Mehrertrag aber einen bestimmten Anteil, gewöhnlich die Hälfte, bewilligt erhält.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 74.
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