Arbeiterabteilungen

[90] Arbeiterabteilungen, militär. Formationen, welche aus Mannschaften bestehen, die unwürdig sind, in der Truppe zu dienen, z.B. denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, die wegen Selbstverstümmelung bestraft sind, Personen der 2. Klasse des Soldatenstandes, bei denen Disziplinarstrafen nichts fruchten u.a. Sie werden mit Arbeiten für militär. Zwecke beschäftigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90.
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