Arbeiterabteilungen

[674] Arbeiterabteilungen, Abteilungen von Militärpflichtigen, die sich durch Selbstverstümmelung zum aktiven Dienst untauglich gemacht haben, aber arbeitsfähig sind, oder die, mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft, im vierten Pflichtjahr noch unter dieser Strafe stehen, endlich von Soldaten zweiter Klasse, bei denen sich Disziplinarstrafen fruchtlos erwiesen haben, letztere auf Anordnung des Generalkommandos. A. bestehen zu Magdeburg, Ehrenbreitstein, Königstein, Königsberg, Mainz, Dresden, Ingolstadt und Oberhaus bei Passau. Die preußischen A. sind dem Inspekteur der militärischen Strafanstalten unterstellt und werden für militärische Zwecke beschäftigt. Vgl. Dienstvorschrift für die A. vom 31. Aug. 1881. Auch Frankreich hat Straf- und Rußland Besserungskompagnien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 674.
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