Strafanstalten

[75] Strafanstalten, im weitern Sinn alle Anstalten, in denen die zu Freiheitsstrafen Verurteilten ihre Strafen verbüßen; im engern Sinne der preußischen Terminologie die unter dem Ministerium des Innern stehenden Anstalten dieser Art, im Gegensatz zu den von dem Justizministerium ressortierenden Gerichtsgefängnissen; s. Gefängniswesen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 75.
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