Gegensatz

[457] Gegensatz findet zwischen Begriffsmerkmalen und Sätzen (Urteilen) statt, die sich gegenseitig ausschließen. Wird derselbe Satz gleichzeitig bejaht und verneint oder einem Begriff ein Merkmal beigelegt und zugleich abgesprochen, so entsteht der kontradiktorische G. (Widerspruch, s. d.). Stehen mehrere Begriffsmerkmale (z. B. die Farbenbestimmungen) oder Urteile (z. B. die Glieder eines disjunktiven Urteils) in einem solchen Verhältnis, daß immer nur das eine mit Ausschluß jedes andern stattfinden kann, so heißt der G. ein konträrer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 457.
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