Dienst

[889] Dienst, die Ausübung aller dem Soldaten obliegenden Verrichtungen. Den innern D. regeln die[890] Vorschriften über Urlaub, Krankheit, Gesuche und Beschwerden, Meldungen, Ehrenbezeigungen, Verheiratung, Todesfälle, Anzug, Schriftverkehr und Bibliotheken. Den äußern D. ordnen die Garnisondienstvorschriften, die Exerzierreglements, die Vorschriften über Waffen, Munition und Schießen, über Felddienst, Gefechts- und Schießübungen im Gelände, Benutzung der Fahrräder etc. Kleiner D. ist der D. in Kasernen, Exerzierhäusern etc. Vgl. v. Fircks Taschenkalender für das Heer (Berl. 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 889-890.
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889 | 890
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