Schießübungen

[765] Schießübungen, die zur Anerziehung der kriegsmäßigen Verwendung der Schußwaffen im Frieden stattfindenden Truppenübungen (s. Schießdienst). Insbesondere heißt Schießübung das alljährliche Scharfschießen der Artillerie, das nur auf den Artillerieschießplätzen erledigt werden kann. Diese bestehen in Deutschland für Fußartillerie in Thorn, Wahn (Kreis Mülheim a. Rh.) und Kummersdorf (Kreis Teltow, für die Artillerieprüfungskommission), für die Feldartillerie auf Truppenübungsplätzen (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 765.
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